• Dann fragen wir nach. Meist steht dahinter ein Anliegen, das in keinem der Vorschläge vorkommt. Häufig entsteht daraus ein zusätzlicher Vorschlag. Wer das Verfahren blockieren möchte, fällt dabei schnell auf, weil die Begründung fehlt.

  • Der Entscheidungsvorgang selbst dauert länger als ein Handzeichen. Die Gesamtdauer ist meist kürzer, weil die Nacharbeit entfällt. Wo eine Runde eine Stunde diskutiert und dann vertagt, führt das Verfahren häufig in zwanzig Minuten zu einem Ergebnis.

  • Ja, gemeint ist dieselbe Methode. Systemisches Konsensieren ist der Fachbegriff aus der Literatur, Management by Konsens die Bezeichnung, die im Unternehmenskontext verständlicher ist. Auch die Bezeichnung SK-Prinzip steht für dasselbe Verfahren.

  • Teamentwicklung arbeitet an der Zusammenarbeit eines Teams, das grundsätzlich funktioniert. Mediation klärt einen bestehenden Konflikt zwischen bestimmten Personen. Wo ein Konflikt eskaliert ist, kommt zuerst die Mediation und danach die Teamentwicklung. Ein Workshop mit ungeklärtem Konflikt im Hintergrund wird von den Beteiligten als Umgehung erlebt.

  • Der Ablauf ist derselbe, der Schwerpunkt ist ein anderer. Wir arbeiten auf Basis der Gewaltfreien Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg. Das heißt, wir bleiben länger bei der Frage, worum es den Beteiligten wirklich geht, bevor wir zu Lösungsoptionen übergehen. Erfahrungsgemäß halten die Vereinbarungen dadurch länger, weil sie an den tatsächlichen Interessen ansetzen und nicht an

  • Das kommt vor. Auch dann ist der Aufwand selten umsonst, weil beide Seiten hinterher genauer wissen, worum es geht. Manchmal ist das Ergebnis eine geordnete Trennung statt einer weiteren Zusammenarbeit, und auch das kann eine gute Lösung sein. Die Beteiligten können das Verfahren jederzeit beenden.

  • Ja, und das ist keine Formalie. Mediation funktioniert nur, wenn alle Beteiligten aus eigenem Entschluss teilnehmen. Angeordnete Mediation erzeugt Widerstand und führt zu Scheinvereinbarungen. Deshalb klären wir die Freiwilligkeit in den Einzelgesprächen, bevor das Verfahren beginnt.

  • Dass die Termine stattgefunden haben und ob eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Inhalte der Gespräche geben wir nicht weiter. Wir sind nach Paragraf 4 des Mediationsgesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber der auftraggebenden Person. Diese Pflicht gilt kraft Gesetzes, sie muss nicht gesondert vereinbart werden.

  • Eine Mediation beginnt bei einem halben bis einem ganzen Tag. Davor führen wir mit jeder beteiligten Person ein vertrauliches Vorgespräch von etwa 30 bis 40 Minuten. Je nach Situation vereinbaren wir weitere Sitzungen, Eine Einschätzung geben wir nach den Vorgesprächen.

  • Das hängt vom Umfang ab. Der Einstieg liegt bei einem halben bis einem ganzen Tag, dazu kommen die Vor- bzw. Einzelgespräche von je rund 30 bis 40 Minuten. Die Konditionen besprechen wir offen im Vorgespräch, und Sie erhalten ein schriftliches Angebot, bevor Sie sich entscheiden. Zum Vergleich lohnt der Blick auf die Kosten, die ein